Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu Plattenlagern, Verlegung und unseren Produkten. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns direkt in Oberschwarzach zu kontaktieren. Wir beraten Sie gerne!

Technische Fragen zur Verlegung

Wie kann eine Trittschalldämmung erreicht werden?
Beim VARIO, VARIO MINI, MULTI und MULTI+PLUS kann durch Auflegen einer Standard-Ausgleichsscheibe (2,6 mm) auf das Lager eine effektive Trittschalldämmung erzielt werden.
Die Terrassenplatte bricht bei Verlegung auf Plattenlagern. Was tun?
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Plattenhersteller, um sicherzugehen, dass Ihre Platten für die punktuelle Verlegung auf Plattenlagern freigegeben sind, und halten Sie sich stets an die Herstellerempfehlungen. Bei Großformaten (ab 60x60 cm) empfehlen wir dringend das Einsetzen eines zusätzlichen Mittellagers zur Durchbiegesicherung.
Muss eine Randbefestigung vorhanden sein und wenn ja, wie muss diese aussehen?
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine stabile Randbefestigung zwingend vorhanden sein muss. Bitte beachten Sie hierbei die verschiedenen Fachvorschriften wie die Dachdeckerfachregel, die Flachdachrichtlinien sowie die DIN-Normen für den Terrassenaufbau und halten Sie Rücksprache mit dem ausführenden Fachbetrieb.
Wie viel Gefälleausgleich ist mit dem höhenverstellbaren VARIO möglich?
Der Höhenausgleich ist abhängig von der verwendeten Plattengröße!
  • Bei einer Plattengröße von 60 x 60 cm können max. 1,25 cm bzw. 1,25 %/m ausgeglichen werden. In Kombination mit einem MULTI-Lager bis zu 2,5 cm bzw. 2,5 %/m.
  • Bei einer Plattengröße von 50 x 50 cm können max. 1,50 cm bzw. 1,50 %/m ausgeglichen werden. In Kombination mit einem MULTI-Lager bis zu 3,00 cm bzw. 3,00 %/m.

Fragen zu Fugenkreuzen & Pflasterung

Warum kommen die Fugenkreuze zur Rückdrehsicherung wieder aus der Fuge hoch?
Das liegt an der falschen Reihenfolge beim Einbau: Das **Abrütteln** der verlegten Pflasterflächen muss zwingend **vor dem Verfüllen** der Fugen durchgeführt werden. Erfolgt das Rütteln erst danach, drückt die Vibration die Fugenkreuze nach oben aus der Fuge heraus, sodass sie sichtbar werden.
Sind Flächen mit Rasenfugenkreuzen (RFK) für PKW befahrbar?
Ja, sofern ein fachgerechter Unterbau vorhanden ist. Zur Verwendung auf viel befahrenen Hofflächen sowie Garagenauffahrten mit anschließendem PKW-Betrieb müssen die Rasenfugenkreuze zusätzlich mit einem wasserdurchlässigen Einkornmörtel (mind. 10 mm tief) stabilisiert werden. Ob der Unterbau für den PKW-Betrieb geeignet ist, muss im Einzelfall durch den ausführenden GaLaBau-Betrieb geprüft werden.
Sie haben weitere technische Fragen?
Hans Kaim GmbH, Schallfelder Weg 1, 97516 Oberschwarzach
Telefon: 09382 976005-0 | E-Mail: info@plattenfix.de | Web: www.plattenfix.de

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